Mit der seit langem vieldiskutierten TGK-Novelle sollen spätestens Ende dieses Jahres die Eckpunkte des 2018 verabschiedeten Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) in nationales Recht umgesetzt werden. Eines der Kernthemen des Papiers rückt die Entbürokratisierung und Digitalisierung der Kommunikation zwischen den im Telekommunikationssektor agierenden Marktteilnehmern in den Fokus, zum Beispiel bei der Portierungsvorabstimmung.
Angesichts der seit Jahren exponentiell wachsenden Zahl von Rufnummernportierungen in einem immer diversifizierteren Markt soll der Aufwand für Netzbetreiber durch die vermehrte Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen effizienter gestaltet werden. Auch die Verbraucher sollen von den neuen Regelungen profitieren, etwa durch bessere Serviceleistungen beim Wechsel des Telefonieanbieters: Die elektronische Portierungsvorabstimmung soll einen solchen Anbieterwechsel künftig schnell und unterbrechungsfrei zum Wunschtermin des Endkunden ermöglichen.
Elektronische Vorabstimmung für alle
Die schrittweise Ablösung des faxbasierten Verfahrens für die Portierungsvorabstimmung durch das elektronische Verfahren ist bereits in vollem Gange: Mit der vom Arbeitskreis Schnittstellen & Prozesse von VATM und BUGLAS entwickelten Definition einer WBCI-Schnittstelle, die an eigene Backendsysteme der Anbieter angeschlossen werden kann, ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung dieser Prozesse gelegt. Doch ist dieser Schritt bei weitem noch nicht flächendeckend bei allen Branchenteilnehmern angekommen.
Gerade viele kleinere Endkundenvertragspartner (EKPs) scheuen den mit der Anbindung der elektronischen Schnittstelle verbundenen hohen administrativen Aufwand oder setzen mangels nicht vorhandener WBCI-Verträge nach wie vor auf das althergebrachte manuelle Verfahren per Fax, um bei einem Anbieterwechsel des Endkunden Daten wie Kündigung oder Vertragslaufzeit, Wechseltermin, Rufnummernübernahme und technische Informationen auszutauschen. Die Folgen sind bekannt: Hohe Fehlerquoten, langsame und ressourcenbindende Umsetzung, und zu allem Überfluss vielleicht noch ein unzufriedener Endkunde.
Durch die Einführung von Bündelzertifikaten ist eine Portierungsvorabstimmung erstmals für Dritte möglich, was den Weg für „Vorabstimmung-as-a-Service (Vaas)“-Produkte geebnet hat. OpenNumbers ist Vorreiter in diesem Gebiet: Ende 2019 eingeführt, war das VaaS-Angebot von OpenNumbers eines der ersten auf dem Markt verfügbaren und in der Praxis eingesetzten Angebote, das jedem EKP, vor allem auch kleineren und mittelgroßen EKPs erlaubt, den nach wie vor aufwändigen Wechselprozess bei Neukunden digital, schnell und mit geringeren Fehlerquoten per elektronischer Vorabstimmung abzuwickeln.
Schlüsselrolle von Aggregatoren im Digitalisierungsprozess
OpenNumbers als Aggregator leistet mit seinen Serviceangeboten einen wesentlichen Beitrag dazu, den Anteil der elektronisch abgewickelten Portierungsvoranmeldungen langfristig signifikant zu steigern und damit den Zielen des Gesamtmarkts näher zu kommen. Wenn EKPs auf bereits bestehende Prozesse zurückgreifen können, lassen sich ihre Arbeitsabläufe schnell und kostengünstig digitalisieren.
Im Rahmen einer assistierten Portierungsvorabstimmung erfolgt die elektronische Abstimmung im Auftrag des Kunden über die WBCI und den ITU-Carriercode des Aggregators. Bei eingehenden Portierungen übermittelt der EKP-Kunde über ein Webportal die Portierungsdaten und das vom Endkunden ausgefüllte Portierungsformular. Nach erfolgreicher Abstimmung der Portierung wird dem EKP der Portierungstermin mitgeteilt. Bei ausgehenden Portierungen wird die Anfrage weitergeleitet, der EKP übermittelt dann alle notwendigen Daten wie etwa Portierungstermin und Rufnummern des Anschlusses wiederum über das Webportal.
Als Dienstleister reduzieren Aggregatoren so die Komplexität in allen Arbeitsbereichen und zwischen allen am Portierungsprozess Beteiligten, da bei ihnen wesentliche Aufgaben zusammenlaufen: Sie kümmern sich aber nicht nur um Plattformanschaltungen und alle erforderlichen Zertifikate, sondern führen auch umfangreiche Tests durch und halten ihre Infrastruktur auf dem aktuellsten Stand, um auch langfristig ihrer Mittlerrolle gerecht werden zu können. Darüber hinaus arbeiten sie auch aktiv an der Weiterentwicklung von Schnittstellen mit.
Zu ihrem Leistungsumfang gehört auch, dass sie Verträge zwischen den möglichen Portierungspartnern aushandeln. Aktuell sind etwa im EKP-Portal mehr als 600 EKPs eingetragen, von denen jeder einzelne theoretisch mit allen anderen EKPs einen Vertrag schließen muss, damit eine Portierung zwischen den Telekommunikationsnetzen eines jeden Anbieters möglich wird. Da Aggregatoren ihre eigene Infrastruktur für ihre Kunden verfügbar machen, reduziert sich so die mögliche Anzahl der Gesamtverträge.
Keine Einheitslösung: Flexibilität ist gefragt
Wenn sich ein EKP für die Lösungen eines Dienstanbieters entscheidet, hat er die Wahl zwischen unterschiedlichen Vorleistungsprodukten, je nachdem ob er selbst aktiv werden will oder sich für das komplette „as a Service“-Modell mit technischer Implementierung entscheidet. Diese Flexibilität ist wichtig, um auf die teils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der EKPs einzugehen.
Neben der WBCI-Schnittstelle, über die die elektronische Portierungsvorabstimmung erfolgt, ist es auch möglich, über eine API die komplette Verwaltung der Kundenanlage vollautomatisch abzuwickeln.
Fazit
Die Grundlagen für eine flächendeckend elektronische Abwicklung der Portierungsvorabstimmung und eine darüberhinausgehende Automatisierung von Vorgängen sind inzwischen weitgehend geschaffen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Zurverfügungstellung geeigneter Schnittstellen alleine nur ein Teil des komplexen Ganzen darstellt und kein „Selbstläufer“ ist. Denn gerade für viele kleinere und mittelständische Telefonieanbieter ist die Digitalisierung ihrer Dienste nach wie vor ein Kraftakt und alleine aufgrund begrenzter Ressourcen nicht zu stemmen.
OpenNumbers als Aggregator kann mit Serviceleistungen individuell auf die Voraussetzungen des Anbieters eingehen und so ein Paket schnüren, dass jedem einzelnen gerecht wird. Denn eines ist klar: Nur wenn alle Marktteilnehmer gleichermaßen mitgenommen werden, kann die Umsetzung einer „Digital- und Entbürokratisierungsstrategie“ im Rahmen von TGK-Novelle bzw. EECC erfolgreich sein, und dies nicht nur schnell, sondern auch in einem finanziell attraktiven Rahmen.
Sie können sich den kompletten Dschungelführer hier downloaden:
Kategorie: Veröffentlichungen
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